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   BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96   

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BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96 (https://dejure.org/1996,10406)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1996 - 1 WB 32.96 (https://dejure.org/1996,10406)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 1 WB 32.96 (https://dejure.org/1996,10406)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Soldaten auf einen gleichwertigen Dienstposten - Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung - Beschwer bei bereits erfolgter Besetzung des Dienstpostens mit einem anderen Bewerber - Antragserweiterung über den Gegenstand des Vorverfahrens ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96
    Ein Verpflichtungsbegehren mit dem Ziel, auf einen bestimmten Dienstposten versetzt zu werden, kann auch dann verfolgt werden, wenn der begehrte Dienstposten mit einem anderen Soldaten besetzt ist (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [f.]>).

    Dabei ist jedoch zu beachten, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (§ 3 SG, Beschluß vom 20. Februar 1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96
    Bei Verpflichtungsbegehren ist der Antrag nach der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 109.77 - <BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]>).
  • BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 138.89

    Festlegung eines Grenzalters als Richtwert für bestimmte Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96
    Allein aufgrund seines Lebensalters kann der Antragsteller nicht beanspruchen, auf einen bestimmten Dienstposten versetzt zu werden (vgl. Beschluß vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 138.89 -).
  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93

    Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96
    Ein unbestimmtes, nicht genau konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungs- oder - wie hier - Bescheidungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, weil hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (ständige Rechtsprechung: so Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - , vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - , vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 29.94 - m.w.N., vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55.95, 56.95 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 80.95 -).
  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 80.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Beurteilung eines Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96
    Ein unbestimmtes, nicht genau konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungs- oder - wie hier - Bescheidungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, weil hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (ständige Rechtsprechung: so Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - , vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - , vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 29.94 - m.w.N., vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55.95, 56.95 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 80.95 -).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]>, vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.89 - m.w.N., vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -) wird der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch die Antragsschrift und wenn, wie hier, ein Beschwerdeverfahren stattgefunden hat, durch dieses bestimmt, im vorliegenden Falle also durch die Konkretisierung des - bis dahin unbestimmten - Beschwerdeantrags im Schreiben des Antragstellers vom 20. November 1995.
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96
    Vielmehr entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte über die Verwendung des Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90

    Anwerbung als Soldat auf Zeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - Aufzeigen

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96
    Ein unbestimmtes, nicht genau konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungs- oder - wie hier - Bescheidungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, weil hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (ständige Rechtsprechung: so Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - , vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - , vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 29.94 - m.w.N., vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55.95, 56.95 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 80.95 -).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Beurteilung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]>, vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.89 - m.w.N., vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 -) wird der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch die Antragsschrift und wenn, wie hier, ein Beschwerdeverfahren stattgefunden hat, durch dieses bestimmt, im vorliegenden Falle also durch die Konkretisierung des - bis dahin unbestimmten - Beschwerdeantrags im Schreiben des Antragstellers vom 20. November 1995.
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 55.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Unwiderruflichkeit/Unanfechtbarkeit der Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96
    Ein unbestimmtes, nicht genau konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungs- oder - wie hier - Bescheidungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, weil hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (ständige Rechtsprechung: so Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - , vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - , vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 29.94 - m.w.N., vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55.95, 56.95 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 80.95 -).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95

    Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens - Verdacht einer

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96

    Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer

    Hier gilt vielmehr uneingeschränkt der Grundsatz des § 3 SG , wonach der Soldat nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden ist (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 32.96 - und vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 33.96 -).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96

    Beförderung von Soldaten - Ermessen bei der Besetzung eines Dienstposten -

    Zum einen war er nicht Gegenstand des vorangegangenen Beschwerdeverfahrens, das ausschließlich die Besetzung des S 1/S 3-Feldwebel-Dienstpostens beim ErsBtl ... zum Gegenstand hatte, zum anderen fehlt es auch an der erforderlichen Bestimmtheit, weil hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (vgl. zu beiden Zulässigkeitsvoraussetzungen Beschluß vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 32.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Verwendungsentscheidung gegenüber einem

    Damit hat er sein Antragsbegehren nachträglich in unzulässiger Weise erweitert (vgl. Beschluß vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 32.96 -).
  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 7.97

    Ablehnung der Verwendung eines Soldaten in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 32.96 -) wird der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch die Antragsschrift und wenn, wie hier, ein Beschwerdeverfahren stattgefunden hat, durch dieses bestimmt.
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